Informationen für Eltern

Häufig entspricht das 1. und 2. Schulbesuchsjahr der Schuleingangsphase.

Schuleingangsphase

Mit dem neuen Schuländerungsgesetz werden ab dem Schuljahr 2014/15 keine Eingangsklassen mehr eingerichtet.

Was ändert sich?

Bei entsprechendem Förderbedarf kann die Schuleingangsphase, d.h. das 1. und 2. Schulbesuchsjahr, für Schülerinnen und Schüler der Martinus- Schule auf drei Schulbesuchsjahre

verlängert werden. So erhalten die  Kinder weiterhin ihre umfassende Förderung von Anfang an.

Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache

1. Organisation und Zusammensetzung der Klassen

1.1 Allgemeine Organisation

In der Martinus-Schule wird nach dem Lehrplan der Grundschule gearbeitet. Die jahrgangsbezogenen Lerngruppen weisen dabei eine entwicklungsbezogene Heterogenität auf.

Die Förderschule sieht sich als eine Durchgangsschule, viele Schülerinnen und Schüler wechseln schon nach einiger Zeit in die allgemeine Schule.

Je nach Lern- und Entwicklungsstand des Kindes kann die Schuleingangsphase um ein Jahr verlängert werden.

Die gesamte Grundschulzeit kann maximal auf fünf Jahre verlängert werden.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen zunächst die Schuleingangsphase, die je nach Lern- und Entwicklungsstand zwei oder drei Jahre andauert.

Bei fortbestehendem Förderbedarf nehmen sie am Unterricht der Klasse 3 und 4 teil. Übergänge in die allgemeine Schule sind möglich.

1.2 Zusammensetzung der Klassen

Eine Zusammensetzung der Klassen erfolgt in der Regel nach Wohnorten, damit die Schüler auch die Möglichkeit außerschulischer Kontaktaufnahme haben.

Die Klassenlehrerinnen und –lehrer wählen ein Klassensymbol aus, das in den ersten zwei Jahren als Orientierungs- und Identifikationshilfe dienen soll. Die Klassengröße kann zwischen 10 und 15 Schülern variieren. Die Klassenzusammensetzung kann sich im Laufe der Jahre durch folgende Merkmale verändern:

  • Umzug
  • AO-SF wurde erst in den ersten Schuljahren der GS gestellt
  • Rückführung in die Grundschule
  • Schüler benötigt für die Schuleingangsphase zwei oder drei Jahre

2. Die Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase umfasst die ersten zwei oder drei Jahre in der Grundschulzeit, das bedeutet die erste und zweite Klasse.

In den ersten sechs Schulwochen findet eine ausführliche Diagnostik (nähere Informationen über die einzelnen diagnostischen Bereiche s. Punkt 3) statt. Diese Förderdiagnostik dient der Erstellung eines individuellen Förderplans. Bei entsprechendem Lern- und Entwicklungsstand besteht die Möglichkeit die Schuleingangsphase auf drei Schulbesuchsjahre zu verlängern.

Eine Entscheidung hierüber erfolgt am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres.

Diagnose, Förderplan und prognostische Schullaufbahn werden in Einzelgesprächen mit den Eltern fortlaufend besprochen.

2.1 Diagnostik

Ziel der Martinus-Schule ist, dass die Schüler im Laufe ihrer Schulzeit lernen, zu kommunizieren und die Sprache auch in Bewährungssituationen anzuwenden.

Schüler können sowohl in den kommunikativen als auch in den expressiven und rezeptiven Funktionen der Sprache eingeschränkt sein. Das kann eine Gefährdung sowohl der Persönlichkeits- und Sozialentwicklung als auch des Schulerfolgs zur Konsequenz haben.
Die sonderpädagogische Förderung hat also auch zur Aufgabe, der Entstehung und der Verfestigung von sprachlichen Beeinträchtigungen in Laut und Schrift vorzubeugen, um eine Ausbreitung auf andere Entwicklungs- und Lernbereiche zu verhindern.

Einem individuellen Förderplan, der sprachliches Handeln als Zielsetzung sieht, muss deshalb eine umfassende Diagnostik vorausgehen. Diese Diagnostik erfolgt in den ersten Wochen nach Schuleintritt und wird dann kontinuierlich weitergeführt.
Da die Störungen in der Sprache auch Auswirkungen auf die Schriftsprache haben, sind neben der Diagnose von einzelnen Sprachstörungen unbedingt auch Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb abzufragen.
Im Einzelnen werden folgende Bereiche diagnostiziert:

a. Phonologische Bewusstheit

Hierzu dient der Martinus-Schule beispielsweise der „Rundgang durch Hörhausen“, wo phonologisches Bewusstsein in spielerischer Form abgefragt wird.

b. Phonematische Differenzierung und auditives Gedächtnis

Wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schriftspracherwerb sind weiterhin die Überprüfung der auditiven Differenzierung (hier durch Wortbildpaare gezeigt durch Bilder) und des auditiven Gedächtnisses.

c. Überprüfung Sprachlicher Fähigkeiten

Die Störungen der sprachlichen Ebenen sind meist im Rahmen des AO-SF ausreichend dargestellt, werden jedoch bei Bedarf noch einmal informell oder durch Testverfahren (vgl. hierzu auch Konzept zur Leistungsbewertung) überprüft, da die Überprüfungszeiträume im Rahmen des AO-SF teilweise weiter zurückliegen können.

d. Überprüfung beziehungsweise Beobachtung der Wahrnehmung, Motorik (Fein- und Grobmotorik), des Lern- und Leistungsverhalten und des Sozial- und Emotionalverhaltens

Weiterhin werden die Fähigkeiten in der Wahrnehmung, im Lern- und Leistungsverhalten, im Sozial- und Emotionalverhalten, der Kognition und Motorik (hier Fein- und Grobmotorik) überprüft bzw. nach einer Beobachtungsphase dokumentiert.

Erst durch diese Diagnostik kann ein individueller Förderplan erstellt werden. Dieser wird nach einem halben Jahr evaluiert. Am Ende des Schuljahres wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs überprüft, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden und an welchen Schwerpunkten im nächsten Schuljahr gearbeitet werden muss.
Durch diesen kontinuierlichen Prozess der Diagnostik und Evaluation wird für jedes einzelne Kind fortlaufend geprüft, ob die Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache dem individuellen Entwicklungsstand entsprechend immer noch der bestgeeignete Förderort ist.

Folgende Kompetenzen sollen entwickelt werden:

1. Linguistische und kommunikative Kompetenzen

Sprachliche Defizite sollten verringert werden durch:

  • Übungen zur Laut- und Stimmbildung (Phonetisch-phonologische Ebene)
  • Sprachverständnisübungen und Wortschatzerweiterung (Semantisch-lexikalische Ebene)
  • Kombination von Wörtern zu größeren, wohlgeformten Einheiten (Phrasen und Sätzen) und die richtige Verwendung der Grammatik (Syntaktisch-morphologische Ebene)
  • Nutzen der Sprache erlernen, Freude an der Kommunikation entwickeln und Sprechregeln erlernen (pragmatisch-kommunikative Ebene)

2. Sprachtragende Funktionen

  • Auditive Wahrnehmung - Differenzierung von akustischen Merkmalen der Sprache, auditiveDifferenzierung, Steigerung des auditiven Gedächtnisses
  • Taktile Wahrnehmung - Differenzierung von haptischen Eindrücken
  • Motorik - Förderung der Feinmotorik (z.B. Tonusregulierung zur besseren Stifthaltung, Mundmotorik); Förderung der Grobmotorik

3. Sozial- emotionale Kompetenzen

  • Steigerung des Selbstbewusstseins und des Selbstvertrauens durch Schaffung von vertrauensvoller Atmosphäre in der kleineren Gruppe
  • Konfliktlösungsstrategien entwickeln, damit die Fähigkeit der rationalen Verarbeitung eigener Gefühle und zur Selbststeuerung erfolgen kann
  • Förderung von kooperativem Verhalten in Gruppen- bzw. Partnerarbeiten, zur Beziehungsaufnahme und zur Förderung der Kommunikation

4. Lern- und Leistungskompetenzen

  • Erlernen von sozialen Spiel-, Lern- und Arbeitsformen
  • Steigerung der Konzentrationsfähigkeit
  • Wecken von Interesse und Motivation
  • Fördern von Regeln und Verständnis für Abläufe

Die dargestellten Punkte sind als zentrale Förderschwerpunkte zu begreifen. Jedes Kind erhält nach einer umfassenden Diagnostik ein auf den individuellen Bedarf abgestimmtes Förderprogramm.

Die Förderung erfolgt in Form des therapieimmanenten Unterrichts, in Kleingruppenförderung oder auch – bei personellen und räumlichen Möglichkeiten – in Einzeltherapie.

Die Fein- und Grobmotorik wird im Unterricht, aber auch durch ergotherapeutische und krankengymnastische Maßnahmen gefördert, die in der Schule als fester Bestandteil installiert sind und durchgeführt werden.

Lerninhalte werden im zweiten Quartal, in Abstimmung auf die jeweilige Lerngruppe vermittelt. Dies erfolgt in Parallelklassen soweit möglich aufeinander abgestimmt, da eine Zusammenlegung der Klassen im Zweifel auch schon nach der 1. Klasse möglich sein soll.

Da im zweiten Quartal auch schon mit dem Leselehrgang begonnen wird und der Einstieg in die Mathematik erfolgt, wird zeitlich gestreckt und ohne Druck das lehrplanmäßig vorgeschriebene Grundwissen vermittelt, ohne dabei die Förderziele außer Acht zu lassen.

Durch das Arbeiten in kleinen Schritten und durch den Einsatz unterschiedlicher Methoden soll die Freude am Lernen erhalten und Erfolgserlebnisse geschaffen werden. Treten Schwierigkeiten beim Erlernen des Schriftspracherwerbs oder dem Erreichen von Mindestanforderungen auf, werden flexible, individuell angepasste Hilfsprogramme – auch außerhalb der Großgruppe im Rahmen spezieller Förderstunden – eingesetzt.

Schulordnung

Folgende Regeln halte ich ein:
  • Ich darf während der Schulzeit das Schulgelände nur mit einem Lehrer oder einer Lehrerin verlassen.
  • Morgens stelle ich meine Schultasche ordentlich an den vereinbarten Platz.
  • Ich gehe nach dem Klingeln an unseren Aufstellplatz auf dem Schulhof
  • Ich halte die Türen frei.
  • In den Toilettenräumen spiele ich nicht.
  • Ich halte die Toiletten sauber.
  • Spucken, Schlagen, Treten usw. sind verboten.
  • Ich beachte die Anweisungen der Lehrer und Lehrerinnen, des Hausmeisters und der Sekretärin.
  • In der Pause
    • störe ich andere nicht beim Spiel.
    • mache ich anderen keine Angst.
    • wende ich mich bei Problemen an die Aufsicht.
    • bleibe ich auf dem Schulhof.
    • holt nur der Ballwächter den Ball. Der Ballwächter sagt der Aufsicht Bescheid.
    • Wenn ich Spiele ausleihe, bringe ich sie wieder zurück.

Wir geben uns Mühe, freundlich miteinander umzugehen. :-)

Förderverein

Unterstützen Sie uns!

Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung sprachbehinderter Kinder.

Der Förderverein arbeitet schulübergreifend für alle vier Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache im Kreis Aachen und sorgt u.a. für ein weitreichendes Informations- und Fortbildungsprogramm für ErzieherInnen, um die Früherkennung und Frühförderung sprachauffälliger Kinder zu unterstützen.

Vorstand
Vorsitzende: Frau Schlee-Tullius
Förderverein der Sprachheilschulen
Sperberweg 1
52223 Stolberg

Elternmitwirkung

Informationen zur Schulmitwirkung finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums.

Die Schulpflegschaftsvorsitzenden im Schuljahr 2018/19 sind in diesem Schuljahr Frau Schalt und Herr Rippholz.