Die Martinus-Schule im Überblick

Informationen rund um das Aufnahmeverfahren, das Schulleben und die Kinder

Schulform

Förderschule Sprache

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Sonderpädagogische Förderung bezieht sich auf alle Lern-und Entwicklungsstörungen.

Die Förderschule Sprache fördert Schülerinnen und Schüler, die in der Sprachentwicklung, der Sprachverarbeitung und im Sprachgebrauch sonderpädagogischen Unterstüzungsbedarf benötigen.

Eltern können einen Antrag zur Eröffung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes AO-SF stellen.

Über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf entscheidet die Schulaufsicht.

Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf können die Eltern als Förderort für ihr Kind die von Schulaufsicht benannte  Regelschule im gemeinsamen Lernen  oder  Förderschule wählen.

Schülerinnen und Schüler der Förderschule Sprache weisen immer vorrangig den Förderschwerpunkt Sprache auf.

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Förderort werden jählich von der Schule überprüft.

Bei Bedarf wir der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.

 

Musikalische (Grund-)schule NRW

Unsere Schule nimmt am Projekt Musikalische (Grund-) Schule NRW teil.

Wir gestalten seit dem Schuljahr 2019/20 einen Schulentwicklungsprozess mit musikalischem Schwerpunkt. Es werden vielseitig und umfassend musikalische Bildungsangebote im gesamten Schulleben, im Unterricht und in den Angeboten des Ganztags eingesetzt und für eine entwicklungsfördernde Lern- und Lebenswelt entfaltet.

Unterricht

Wie wird in der Martinus-Schule gearbeitet?

Wie alles begann

Seit 1975 bestehen die Schulen für Sprachbehinderte des Kreises Aachen. Zunächst gab es nur eine Schule mit dem Standort Eschweiler-Kinzweiler. Daraus entwickelten sich zwei selbständige Schulen: die Martinus-Schule in Baesweiler und die Erich Kästner-Schule in Eschweiler-Stich.

Wer geht zur Martinus-Schule?

Die Martinus-Schule fördert Kinder im Primarbereich (Grundschule), deren Sprache hochgradig gestört und deren Kommunikationsverhalten so bedeutsam beeinträchtigt ist, dass sie[ sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf benötigen.

Welche Ziele hat die Schule?

Über die Aufgaben der allgemeinen Schule hinaus hat die Förderschule Sprache den Auftrag, Schülern durch den Aufbau eines altersgemäßen Sprachverhaltens sowie eines tragfähigen Lern- und Sozialverhaltens eine erfolgreiche schulische Entwicklung zu ermöglichen. Für den größeren Teil unserer Schüler ist die Schule „Durchgangsschule“. Ein Wechsel- mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aufgehobenem Unterstützungsbedarf - in die Regelschule kann nach Antrag und Genehmigung bei der Schulaufsicht erfolgen.

Wie wird in der Martinus-Schule gearbeitet?

Die Schule arbeitet nach den Richtlinien der Grundschule. Die Schuleingangsphase kann je nach Lern- und Entwicklungsstand zwei oder drei Jahre lang sein. Danach folgen die Klassen 3 und 4.
Art und Auswirkung des jeweiligen Sprachentwickungsstandes verlangen eine sorgfältige Auswahl der Unterrichtsinhalte unter sonderpädagogischen Aspekten. In allen Unterrichtsfächern steht die Sprachförderung im Vordergrund.
Die Sprachtherapie setzt eine umfassende sonderpädagogische Diagnose voraus. Neben der sprachtherapeutischen Förderung im Klassenverband ist zumeist zusätzlich Einzel- bzw. Gruppenbehandlung erforderlich.

Wichtige Aspekte sind hierbei:

  • Lernen mit allen Sinnen
  • Erweitern der sprachlichen Fähigkeiten in gezielt ausgewählten handlungsorientierten Situationen
  • Unterstützung der Sprachtherapie durch Musik und Rhythmik
  • Vielfältige psychomotorisch orientierte Bewegungsangebote am Schulvormittag sowie Übungen zur sensorischen Integration
  • Ergotherapie
  • Wahrnehmungsförderung
  • Einsatz der neuen Medien und Entwicklung der Medienkompetenz bei der Arbeit am Computer

Wann verlässt man die Martinus-Schule?

Jährlich wird der sonderpädagogische Förderbedarf unserer Schüler überprüft. Kinder, die nur noch geringen oder keinen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mehr aufweisen, wechseln in die Grundschule ihres Wohnbereiches.

Stark und gesund mit Klasse2000

Klasse2000 ist das bundesweit größte Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung für die Grundschule. Wir beteiligen uns seit dem Schuljahr X/Y an dem Programm, derzeit mit x Klassen.

Was lernen Kinder bei Klasse2000?

Die Kinder erforschen mit der Figur KLARO, wie ihr Körper funktioniert und was sie selbst tun können, damit es ihnen gut geht. Die großen Themen von Klasse2000 sind:

  • Gesund essen & trinken
  • Bewegen & entspannen
  • Sich selbst mögen & Freunde haben
  • Probleme & Konflikte lösen
  • Kritisch denken & Nein sagen, z. B. bei Tabak und Alkohol

Wie funktioniert Klasse2000?

Das Programm begleitet die Kinder der Klassen S2 und S3, pro Schuljahr finden viele  Stunden hierzu statt. Zwei bis drei Mal pro Schuljahr besuchen speziell geschulte Klasse2000-Gesundheitsförder:innen die Klassen und führen mit besonderen Experimenten und Spielen neue Themen ein. Die Kinder sind begeistert von diesen Stunden, und die Lehrkräfte haben dadurch eine gute Grundlage für die weitere Vertiefung. Im KLARO-Labor gibt es zusätzlich viele digitale Materialien für den Unterricht und für Zuhause.

Wie wird das Programm finanziert?

Klasse2000 wird von einem gemeinnützigen Verein getragen und über Patenschaften finanziert (250 € pro Klasse und Schuljahr). Wir freuen uns sehr, dass unsere Paten den Kindern helfen, gesund aufzuwachsen .Die Sponsoren sind der Lions Club Baesweiler und der Förderverein  für die SprachFörderschulen in der Städteregion Aachen) der Vielen herzlichen Dank!

Weitere Informationen: www.klasse2000.de

Wischen Sie nach links, um den vollständigen Stundenplan zu sehen.

blog
Unterricht
Stunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
1. Stunde8:30 - 9:15
2. Stunde9:15 - 10:00
Pause10:00 - 10:30
3. Stunde10:30 - 11:15 S1-S3
Unterrichtsende um 11.15 Uhr
4. Stunde11:15 - 12:00 S1-S2
Unterrichtsende um 12.00 Uhr
Pause12:00 - 12:15
5. Stunde12:15 - 13:00 Für alle Klassen
Unterrichtsende um 13.00 Uhr
S1-S3
Förderunterricht mit Teilgruppen der Klassen
S1-S3
Förderunterricht mit Teilgruppen der Klassen
S4
Unterrichtsende um 13.00 Uhr
6. Stunde13:00 - 13:45 S3-S4
Unterrichtsende um 13:45 Uhr

Unsere Schulkinder

Die Martinus-Schule fördert Kinder im Primarbereich (Grundschule) mit erheblichen Sprachentwicklungsverzögerungen.

Neben den Sprachentwicklungsstörungen zeigen unsere Schüler teilweise auch:
- Wahrnehmungsstörungen
- Motorische Entwicklungsverzögerung
- Konzentrationsstörungen, leichte Ablenkbarkeit
- Probleme im sozial-emotionalen Bereich

Was bedeutet Sprachentwicklungsverzögerung?
Mit vier bis fünf Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Das Kind sollte in einfachen Sätzen, gut verständlich sprechen und Anweisungen verstehen.

Schulsozialarbeit

Anna Ijewski
Arbeitszeiten sind Montag bis Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr
Telefon: 0178/4953507
E-Mail: anna.ijewski@sprungbrett-aachen.de

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

mein Name ist Anna Ijewski. Ich bin staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und seit Mai 2023 über den freien Träger SPRUNGbrett als Schulsozialarbeiterin an der Martinus-Schule tätig.

Im Rahmen meiner Tätigkeit bin ich Ansprechpartnerin für Lehrende, Schüler und Schülerinnen sowie Eltern.

Schulsozialarbeit trägt dazu bei, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligung durch sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie arbeitet einerseits präventiv (z.B. Kommunikationsfähigkeit und Interessen von Kindern fördern), andererseits im Bereich der Interventionen (Lösungsentwicklung im Konfliktfall, Suche nach Handlungsalternativen). Unser Ziel ist es, dass alle Schüler und Schülerinnen gute Voraussetzungen zum Lernen in der Schule haben und sich hier in der Martinus-Schule wohl fühlen.

Sowohl die Schüler und Schülerinnen als auch die Eltern werden von mir bei familiären, schulischen und persönlichen Schwierigkeiten beraten und unterstützt. Dabei liegt der Fokus auf ressourcen- und lösungsorientiertem Arbeiten und nimmt die Fähigkeiten von Eltern und Kindern in den Blick.

Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.

Ich unterliege selbstverständlich der Schweigepflicht, alle Anliegen werden von mir vertraulich behandelt.

 

Arbeitsfelder

Schüler und Schülerinnen werden gefördert und unterstützt durch folgende Angebote

  • Pausenangebote wie die Ruhige Pause mit Kooperationsspielen, Entspannungs- und Kreativangeboten
  • Krisenintervention
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, z.B. zu persönlichen Ressourcen
  • Streitschlichtung und die Streitschlichter-Ausbildung

 

Die Eltern erfahren Unterstützung durch

  • Beratung und Information und Unterstützung zu Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), z.B. für die Anträge auf Schulbedarf, Mittagsverpflegung und Ausflüge oder Klassenfahrten
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Hilfe bei Behördenangelegenheiten
  • Vermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen
  • Vermittlung zu weiteren Hilfen und Fördermöglichkeiten

 

Arbeitszeiten

Sie erreichen mich zu folgenden Zeiten telefonisch und vor Ort in der Martinus-Schule:

Arbeitszeiten sind Montag bis Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr

Telefon: 0178/4953507

E-Mail: anna.ijewski@sprungbrett-aachen.de

In dringenden Fällen können Sie im Sekretariat bei Frau Schley unter 02401/60720 eine Nachricht für mich hinterlassen.

 

Gerne können Sie einen Termin mit mir vereinbaren!

 

Anna Ijewski

Ausbildungsort

Die Ausbildung an unserer Schule

Nach der Neuordnung des Lehrerausbildungsgesetzes in NRW (2009) wurde der Praxisanteil im Lehramtsstudium deutlich erhöht. Ziel ist eine engere Verbindung von Theorie und Praxis.

Alle Lehramtsstudenten müssen folgende Praxiselemente absolvieren, für die jeweils auch die Martinus-Schule Plätze zur Verfügung stellt:

Möglichst vor Aufnahme des Lehramtsstudiums:

Eignungspraktikum   Dauer: mindestens 20 Tage

Im ersten Teil des Studiengangs (Bachelorstudium) :

Orientierungspraktikum Dauer: mindestens ein Monat  

Berufsfeldpraktikum Dauer: mindestens 4 Wochen

 

Im zweiten Teil des Studiengangs (Masterstudium) in Zusammenarbeit mit der Universität Köln und dem Zentrum für Lehrerausbildung Jülich:

Praxissemester     Dauer: 5 Monate bei 240 Stunden Anwesenheit an der Schule

Darüber hinaus stellt die Martinus-Schule – mit dem offenen Ganztag -weitere Praktikumsplätze bereit:

in Zusammenarbeit mit der Hochschule Heerlen für Studierende der Logopädie,

für Sozialpraktika von Schulen

für Schülerinnen und Schüler von Berufsbildenden Schulen

Alle Bewerbungen werden grundsätzlich schriftlich mit Lebenslauf bei der Schulleitung eingereicht. Dies gilt auch für Praktikanten der OGS.

Förderschwerpunkt Sprache

Gezielte Sprachtherapie & fundierte unterrichtsimmanente Sprachförderung

Die Martinus-Schule fördert Kinder, die einen festgestellten Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache haben. Es können Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen auftreten.

1. Sprachentwicklungsstörungen

Bei den meisten betroffenen Kindern ist die Sprachentwicklung nachhaltig auf verschiedenen Ebenen gestört. Dies kann sowohl beim aktiven Sprechen (Sprachproduktion) als auch beim Verstehen (Sprachverständnis) der Fall sein. Die Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen sind komplex und gegenseitiger Beeinflussung unterworfen. Eine allgemeingültige Ursache gibt es demnach nicht, denn das Störungsbild eines jeden Kindes ist individuell verschieden.

Mit vier bis fünf Jahren sollte die Sprachentwicklung weitgehend abgeschlossen sein. Das Kind sollte in einfachen Sätzen gut verständlich sprechen und Anweisungen verstehen. Eine Störung der Sprachentwicklung kann folgendermaßen aussehen:

  • Artikulation/Aussprache:
    • viele Wörter werden  falsch, undeutlich oder unvollständig ausgesprochen
    • es werden Laute verwechselt, ausgelassen oder falsch gebildet
    • lange Wörter werden vereinfacht
  • Grammatik/ Satzbau und Wortschatz
    • Sätze werden nicht richtig gebildet
    • passende Wörter zum Bilden von Sätzen fehlen
    • Wörter und Anweisungen werden nicht richtig verstanden, da der Wortschatz gering ist
  • Kommunikation:
    • Erzählungen und Schilderungen sind nicht vollständig oder unverständlich
    • Verhaltensweisen in der Kommunikation sind unangemessen (z.B. fehlender Blickkontakt, wenig Sprechfreude)

2. Sprechstörung:

  • Stottern: Stottern ist eine Redeflussstörung, das flüssige Sprechen wird unterbrochen oder unmöglich gemacht
  • Die Kinder sprechen überhastet und gehemmt
  • Mutismus: Das Kind verweigert das Sprechen mit einzelnen Personen oder völlig

3. Besondere Formen von Sprachstörungen wie Näseln, organische Veränderungen der Sprachorgane oder Stimmstörungen können auftreten.

Alle Sprachauffälligkeiten können kombiniert oder einzeln auftreten.

Neben den Sprachentwicklungsstörungen zeigen unsere Schüler teilweise auch:

  • Wahrnehmungsstörungen
  • Motorische Entwicklungsverzögerungen
  • Konzentrationsstörungen, leichte Ablenkbarkeit
  • Probleme im sozial-emotionalen Bereich

Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen sind in ihrem Erscheinungsbild sehr vielfältig und können sowohl Auswirkungen auf das Lern- und Leistungsverhalten ,z.B. im Bereich des Schriftspracherwerbs, als auch auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes haben.

Die Martinus-Schule trägt dieser Problematik einerseits durch gezielte Sprachtherapie und andererseits durch eine fundierte unterrichtsimmanente Sprachförderung Rechnung.

Aufnahmeverfahren

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) / Gemeinsames Lernen (GL)

Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für die Erziehungsberechtigten oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort“ durchzuführen.

Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich jederzeit mit den am Verfahren beteiligten Personen zu besprechen. In allen Schulen liegt Informationsmaterial über das Verfahren vor.

Die sonderpädagogische Förderung einer Schülerin oder eines Schülers bedeutet keine Stigmatisierung. So kann bei einigen Förderschwerpunkten der Hauptschulabschluss auch an einer Förderschule erworben werden, wobei dies aus dem Zeugnis selbst nicht hervorgeht.

Zu beachten ist ebenfalls, dass die jeweilige Schule jährlich zu überprüfen hat, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf auch weiterhin noch besteht und ob ggf. der Besuch einer anderen Schule angebracht ist.

Weitere Informationen und Anträge zum AO-SF finden Sie hier (Link zur Seite der Städteregion Aachen).

Hospitation

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